Page 404 - Wolfswinkel Groentechniek - Forstkatalog 2020-2021
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Forstschutz Forstschutz
Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
Wir verkaufen ausschließlich zugelassene Pflanzenschutzmittel, sowie
gelistete und registrierte Biozide. Sollten sich zum Bestellzeitpunkt
Änderungen ergeben haben, werden wir Sie individuell informieren.
Pflanzenschutzmittel haben wir mit P , Biozide mit B markiert
und bitten um Beachtung:
P = Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwen-
dung stets Etikett und Produktinformation lesen.
B = Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung
und Produktinformation lesen.
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat:
Pflicht seit 26.11.2015!
Wer Pflanzenschutzmittel einsetzen will, muss die Sachkunde be-
sitzen, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit
von Mensch, Tier und Umwelt entstehen kann. Mit Inkrafttreten des
Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 gilt dieses
Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Jeder, der
• Pflanzenschutzmittel anwendet,
• Pflanzenschutzmittel verkauft,
• Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder
einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
• über den Pflanzenschutz berät
muss seit dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen
Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.
Pflanzenschutz: Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht!
Darüber hinaus sind alle Sachkundigen im Pflanzenschutz verpflichtet,
jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkann-
ten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkunde-
verordnung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Fortbildungs-
veranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um
weitere 3 Jahre. Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeit-
raumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird überprüft.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.pflanzenschutz-skn.de
Wichtig!
Wir bitten um Verständnis, dass wir Pflanzenschutzmittel nur
bei Vorlage des Sachkundenachweises liefern dürfen.
Biozide, Pheromone, Fege-, Verbiss- und Schälschutzmittel sowie
Wundverschluss- und Veredelungsmittel erhalten Sie ohne
Sachkundenachweis.
Einige der von uns angebotenen Chemikalien sind Gefahrgut im Sinne der Straßenverkehrsordnung und müssen gesondert behandelt
werden.
Gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) müssen Pakete,
die Gefahrgut enthalten besonders gekennzeichnet werden.
Außerdem transportiert nicht jeder Frachtführer Gefahrgüter.
Bitte beachten Sie, dass das Paket bei einer Weiterbeförderung entsprechend deklariert ist. Bei einer eventuellen Rücksendung
sprechen Sie uns bitte vorher an, damit der Rücktransport reibungslos verläuft.
F 394 Gesonderte Frachtkosten Frachtkosten auf Anfrage Unverbindliche Preisempfehlung inkl. MwSt.