Page 404 - Wolfswinkel Groentechniek - Forstkatalog 2020-2021
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Forstschutz           Forstschutz


      Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden

      Wir verkaufen ausschließlich zugelassene Pflanzenschutzmittel, sowie
      gelistete und registrierte Biozide. Sollten sich zum Bestellzeitpunkt
      Änderungen ergeben haben, werden wir Sie individuell informieren.
      Pflanzenschutzmittel haben wir mit  P , Biozide mit  B markiert

      und bitten um Beachtung:
       P = Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwen-

           dung stets Etikett und Produktinformation lesen.
       B = Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung

           und Produktinformation lesen.
      Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat:
      Pflicht seit 26.11.2015!
      Wer Pflanzenschutzmittel einsetzen will, muss die Sachkunde be-
      sitzen, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit
      von Mensch, Tier und Umwelt entstehen kann. Mit Inkrafttreten des
      Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der
      Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 gilt dieses
      Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
      Jeder, der
      •  Pflanzenschutzmittel anwendet,
      •  Pflanzenschutzmittel verkauft,
      •  Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder
        einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
      •  über den Pflanzenschutz berät
      muss  seit  dem  26.  November  2015  den  bundeseinheitlichen
        Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.
      Pflanzenschutz: Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht!
      Darüber hinaus sind alle Sachkundigen im Pflanzenschutz verpflichtet,
      jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkann-
      ten  Fortbildungsmaßnahme  nach  § 7  Pflanzenschutz-Sachkunde-
      verordnung  teilzunehmen.  Die  Teilnahme  an  einer  Fortbildungs-
      veranstaltung  verlängert  die  Fortbildungsfrist  jeweils  wieder  um
      weitere 3 Jahre. Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeit-
      raumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird überprüft.
      Weitere Informationen finden Sie unter:
      www.pflanzenschutz-skn.de










         Wichtig!

         Wir bitten um Verständnis, dass wir Pflanzenschutzmittel nur
         bei  Vorlage des Sachkundenachweises liefern dürfen.
         Biozide, Pheromone, Fege-, Verbiss- und Schälschutzmittel sowie
         Wundverschluss-  und  Veredelungsmittel  erhalten  Sie  ohne
           Sachkundenachweis.

         Einige der von uns angebotenen Chemikalien sind Gefahrgut im Sinne der Straßenverkehrsordnung und müssen gesondert  behandelt
         werden.
         Gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) müssen Pakete,
         die Gefahrgut enthalten besonders gekennzeichnet werden.
         Außerdem transportiert nicht jeder Frachtführer Gefahrgüter.
         Bitte beachten Sie, dass das Paket bei einer Weiterbeförderung entsprechend deklariert ist. Bei einer eventuellen Rücksendung
           sprechen Sie uns bitte vorher an, damit der Rücktransport reibungslos verläuft.



    F 394        Gesonderte Frachtkosten      Frachtkosten auf Anfrage   Unverbindliche Preisempfehlung inkl. MwSt.
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